Euro |
Aufnahmegebühr* |
Jahresbeitrag |
Erwachsene | 179 | 320 |
Ehepaare (beide aktiv) | 358 | 547 |
Ehepaare (einer aktiv, einer passiv) | 179 | 348 |
Kinder bis 10 Jahre | 25 | 50 |
TennisPänz (3-10 Jahre) | 20 |
99 |
Jugendliche bis 18 Jahre mit Elternteil | 64 | 82 |
Jugendliche bis 18 Jahre ohne Elternteil | 64 | 100 |
Schüler/ Studenten/ Azubis |
95 | 122 |
Inaktive Jugendliche bis 18 Jahre | 36 | |
Inaktive Schüler/ Studenten/ Azubis |
40 | |
Inaktive Erwachsene ab 18 Jahre | 50 | |
*)Einmalige Aufnahmegebühr dient zum anteiligen Erhalt der bereits von den PSC-Tennismitgliedern finanzierten Clubanlagen.
Bedingungen zur Aufnahme in die PSC-Tennisabteilung:
- Die Aufnahmegebühr und die Jahresbeiträge werden satzungsgemäß jeweils in der Jahreshauptversammlung für das laufende Jahr neu festgesetzt. Die mit dem Antragsteller vereinbarte Kontoabbuchung erfolgt zum 1. April jeden Jahres.
- Alle Mitglieder über 18 Jahre, die ermäßigte Beiträge als Schüler, Studenten und Auszubildende in Anspruch nehmen, haben diesen Sonderstatus bis Ende Januar eines jeden Jahres durch Vorlage einer Ausbildungs- bzw. Studienbescheinigung erneut nachzuweisen.
- Nach Erhalt der schriftlichen Aufnahmebestätigung wird die Aufnahmegebühr zusammen mit dem Jahresbeitrag vom Konto abgebucht. Ohne Rücksicht auf das Eintrittsdatum besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Aufnahmegebühr und des vollen Jahresbeitrags.*Die Aufnahmegebühr kann auf Antrag in zwei Jahresraten gezahlt werden.
- Aufnahmeanträge können vom Vorstand ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden.
- Mitgliedskündigungen können nur schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen.
Den Mitgliedsantrag können Sie hier downloaden PSC_Aufnahmeantrag_allgemein